WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?
Die Logopädie ist ein Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Wird eine logopädische Behandlung von einem
Allgemeinmediziner, einem Kinderarzt oder einem anderen Fachmediziner verordnet, dann wird sie grundsätzlich von allen privaten und gesetzlichen Kassen übernommen. Der Gesetzgeber hat eine
Eigenbeteiligung vorgesehen – Kinder und chronisch Kranke sind von dieser Zuzahlung jedoch befreit.
Wir sind zugelassen für alle gesetzlichen und privaten
Krankenkassen.